Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 23.10.2003

Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.08.2003 - 6 U 194/02   

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https://dejure.org/2003,10447
OLG Celle, 21.08.2003 - 6 U 194/02 (https://dejure.org/2003,10447)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.08.2003 - 6 U 194/02 (https://dejure.org/2003,10447)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. August 2003 - 6 U 194/02 (https://dejure.org/2003,10447)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berufungszurückweisung durch einstimmigen Beschluss: Unstatthaftigkeit eines Rechtsbehelfs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Pflicht zur gerichtlichen Entscheidung von Eingaben gegen Beschlüsse; Aufhebung des eine Berufung als unbegründet zurückweisenden Beschlusses; Endgültige Beendigung des Instanzenzuges

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur gerichtlichen Entscheidung von Eingaben gegen Beschlüsse; Aufhebung des eine Berufung als unbegründet zurückweisenden Beschlusses; Endgültige Beendigung des Instanzenzuges

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 30.05.2003 - 20 U 76/02

    Möglichkeit eines Abhilfeverfahrens bei nicht anfechtbaren

    Auszug aus OLG Celle, 21.08.2003 - 6 U 194/02
    Auf jegliche Eingaben gegen Beschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO braucht keine Entscheidung zu ergehen (Fortentwicklung vom OLG Celle - 20. ZS. OLG-Report 2003, 316.

    Der Senat schließt sich der überzeugend begründeten Auffassung des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle in dessen Beschluss vom 30. Mai 2003 (OLG-Report 2003, 316) an.

    Denn der Gesetzgeber ist dem Votum des Bundesrates, der eine Abhilfemöglichkeit zur Beseitigung von Verfahrensgrundrechtsverletzungen für alle unanfechtbaren Verfahrensentscheidungen einschließlich solcher nach § 522 Abs. 2 ZPO befürwortet hat, nach Stellungnahme der Bundesregierung ganz bewusst nicht gefolgt (vgl. zu Entstehungsgeschichte OLG Celle, Beschluss v. 30. Mai 2003 - 20 U 76/02).

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Celle, 21.08.2003 - 6 U 194/02
    Durch den Beschluss des 9. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 7. März 2002 (BGHZ 150, 133) sieht sich der Senat nicht gehindert, wie erkannt zu entscheiden, denn die Entscheidung bezieht sich nicht auf Zurückweisungsbeschlüsse des Berufungsgerichts nach § 522 Abs. 2 ZPO, sondern auf die Beanstandung eines Beschlusses des Beschwerdegerichts im Vollstreckungsverfahren.
  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1885

    Wegen fehlender Erhebung der Gehörsrüge nach ZPO § 321a (analog) unsubstantiierte

    Bis dahin war die Anwendbarkeit von § 321a ZPO a.F. auf andere als die dort genannten Entscheidungen in Rechtsprechung und Literatur nicht eindeutig geklärt (gegen eine entsprechende Anwendung haben sich u.a. ausgesprochen: Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 24. Auflage 2003, § 321a Rdnr. 4; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.10.2002 - 11 UF 208/01 -, NJW 2003, S. 149 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.02.2003 - 9 U 116/02 - OLG Rostock, Beschluss vom 09.04.2003 - 6 U 101/02 -, NJW 2003, S. 2105 f.; OLG Celle, Beschluss vom 21.08.2003 - 6 U 194/02 -; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.11.2003 - 9 W 88/03 -; OLG München, Beschluss vom 22.12.2003 - 9 U 2984/03 - BGH, Beschluss vom 19.01.2004 - II ZR 108/02 -; für eine entsprechende Anwendung haben sich u.a. ausgesprochen: Müller, Abhilfemöglichkeiten bei der Verletzung des Anspruchs auf rechtlichen Gehörs nach der ZPO-Reform, in: NJW 2002, S. 2743 ?2746?; Vosskuhle, Bruch mit einem Dogma: Die Verfassung garantiert Rechtsschutz gegen den Richter, in: NJW 2003, S. 2193 ?2198 f.?; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 25. Auflage 2003, § 321a Rdnr. 18; Albers, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Auflage, 2004, § 522 Rdnr. 8, § 525 Rdnr. 2; BGH, Beschluss vom 07.03.2002 - IX ZB 11/02 -, NJW 2002, S. 1577; BVerwG, Beschluss vom 16.05.2002 - 6 B 28/02, 6 B 29/02 - LAG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.08.2002 - 2 Ts 404/02 - VGH München, Beschluss vom 12.09.2002 - 22 C 02.1513 - OLG Celle, Beschluss vom 04.12.2002 - 13 U 77/92 -, NJW 2003, S. 906 f.; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.01.2003 - 8 WF 14/03 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.04.2003 - 19 E 387/03 -; OVG Bautzen, Beschluss vom 15.09.2003 - 1 E 176/03 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 05.11.2003 - 16 U 116/03 -, NJW 2004 S.165; OVG Hamburg, Beschluss vom 23.01.2004 - 4 Bs 414/03 - KG Berlin, Beschluss vom 02.03.2004 - 7 U 125/03 -, Juris; BFH, Beschluss vom 22.04.2004 - VI B 57/04 -, Juris; BFH, Beschluss vom 06.05.2004 - I S 13/03 -, NJW 2004, S. 2853 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.10.2003 - 6 U 194/02   

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https://dejure.org/2003,8250
OLG Frankfurt, 23.10.2003 - 6 U 194/02 (https://dejure.org/2003,8250)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.10.2003 - 6 U 194/02 (https://dejure.org/2003,8250)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - 6 U 194/02 (https://dejure.org/2003,8250)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 UWG, Art 1 § 1 Abs 1 S 1 RBerG
    Wettbewerbsverstoß: "Abrechnung mit jeder Versicherung" als irreführende Werbung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verständnis eines Werbeadressaten; Feststellungen zum Verkehrsverständnis; Durch Werbung hervorgerufene Verkehrserwartung; Bereich der erlaubnispflichtigen Rechtsbesorgung

  • Judicialis

    UWG § 3; ; RBerG Art. 1; ; RBerG Art. 1 I S. 1

  • rechtsportal.de

    UWG § 3; RBerG Art. 1; RBerG Art. 1 I S. 1
    Irreführende Werbeaussage einer Glaswerkstatt "Abrechnung mit jeder Versicherung"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 271 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.03.2000 - I ZR 289/97

    Sachverständigenbeauftragung - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.2003 - 6 U 194/02
    Eine abweichende Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung "Sachverständigenbeauftragung" des Bundesgerichtshofs (WRP 2000, 727).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 6 U 228/02

    Unerlaubte Rechtsberatung: Abwicklung von Kfz-Schadensfällen für fremde

    Die danach grundsätzlich gebotene Abwägung unter Berücksichtigung der nach der Art der Tätigkeit notwendigen bzw. der von dem Auftraggeber erkennbar erwarteten rechtskundlichen Qualifikation des Geschäftsbesorgers ist indes in der eben dargestellten Form dann nicht erforderlich, wenn die in Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG ausdrücklich verbotene Einzelhandlung des Forderungseinzugs betroffen ist (vgl. BVerfGE 97, 12, 28; siehe auch BGH, BGH-Report 2002, 703 und das Urteil des Senat vom 23.10.2003 - 6 U 194/02).
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